Bei einer normalen Bürgschaft garantiert ein Bürge, die Schuld eines Hauptschuldners zu übernehmen. Damit wird er für die Begleichung der Schuld für den Fall herangezogen, dass der Hauptschuldner seine Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet. Der Gläubiger fordert umgehend den Bürgen zur Zahlung auf, wenn er beim Hauptschuldner Zahlungsunfähigkeit oder mangelnden Zahlungswillen feststellt. Für die Gestaltung solcher Bürgschaft gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Bei der Art als Ausfallsbürgschaft ist es nicht so einfach, die Begleichung der offenen Forderungen vom Bürgen zu fordern und zu erhalten. Der Gläubiger muss ein durch alle Instanzen gehendes gerichtliches Verfahren erwirken (bis zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners), um diesen zur Begleichung der Schuld zu bewegen. Sind diese gerichtlichen Verfahren erfolglos, wendet sich der Gläubiger an den Geber der Ausfallbürgschaft. Für den Bürgen bietet diese Ausfallbürgschaft (genannt auch Schadlosbürgschaft) ein relativ hohes Maß an Sicherheit, da in erster Linie versucht wird, die Schulden beim Hauptschuldner erstattet zu bekommen.
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