Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um einen Begriff aus dem Recht der Grundstücks- und Immobilienübereignung. Da für die endgültige Eintragung eines neuen Grundstücks- oder Immobilieneigentümers zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die Eintragung als behördlicher Vorgang zudem einige Zeit in Anspruch nimmt, wurde das Instrument der Auflassungsvormerkung geschaffen. Der Immobilienkäufer erwirbt bereits mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags ein Recht an der Immobilie, muss aber vor einer endgültigen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch zunächst den Kaufpreis entrichten. Gleichzeitig besteht für den bisherigen Eigentümer die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass alle Lasten aus dem Grundbuch gestrichen werden, die mit seinem Eigentum an der Immobilie verbunden waren. In der Regel handelt es sich dabei um die Eintragung von Hypotheken oder Grundschuldanerkenntnissen. Mit der Auflassungsvormerkung wird das Recht des Käufers bereits vor der endgültigen Abwicklung aller mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Handlungen an dem Grundstück dokumentiert und der bisherige Eigentümer in seinen Verfügungen eingeschränkt.
Viele Verbraucher verlieren im Dickicht der Kreditangebote schnell den Überblick und sind auf die kompetente Beratung durch ihre Bank angewiesen. Die Qualität dieser Kreditberatung wurde nun in einem Test untersucht, das... [mehr]
Die Finanz- und Schuldenkrise der vergangenen Monate hatte nicht nur negative Auswirkungen, sondern auch einige positive. Diese betreffen vor allem Verbraucher, die eine Immobilienfinanzierung abschließen möchten. Bei... [mehr]
Das häufige Überziehen des Girokontos ist teuer, die dafür anfallenden Zinsen können leicht bis zu 14 Prozent betragen. Eine günstigere Alternative bietet ein sogenannter Abrufkredit. Mit einem Abrufkredit bekommt der... [mehr]
Jeder Vierte nutzt regelmäßig Ratenkredite, um sich finanziellen Spielraum zu verschaffen. Dabei ist es irrelevant, welcher Einkommensklasse der Kreditnehmer angehört, so eine aktuelle Studie. Die Gesellschaft für... [mehr]
Griechenland soll die Hälfte seiner Schulden erlassen werden und der Euro-Rettungsfonds EFSF wird gehebelt. Darauf haben sich die EU-Staatschefs vergangene Nacht geeinigt. Europas Spitzenpolitiker haben eine lange... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen