Das Arbeitgeberdarlehen erleichtert vielen Menschen die Baufinanzierung. Arbeitgeber stellen es gelegentlich ihren Mitarbeitern zur Verfügung, um diese nicht zwingend an das eigene Unternehmen zu binden, sondern um in erster Linie die Motivation ihrer Mitarbeiter zu stärken. Das herkömmliche Arbeitgeberdarlehen ist mit den gleichen zivilrechtlichen Grundlagen ausgestattet wie jeder andere Kreditvertrag auch. Hinzu kommt, dass bei einem Arbeitgeberdarlehen der Gleichbehandlungsgrundsatz angewendet wird. Konkret bedeutet dies, dass auch Teilzeitbeschäftigte das zinsgünstige Arbeitgeberdarlehen in Anspruch nehmen dürfen. Die Vergabe dieses Darlehens ist jedoch an die Vorgabe geknüpft, Wohneigentum anzuschaffen. Vertraglich fixiert werden beim Arbeitgeberdarlehen die Rückzahlungsmodalitäten, die Höhe des Darlehens, die Verzinsung wie auch die Kündigungsvoraussetzungen. Wird keine besondere Verzinsung vertraglich vereinbart, gilt das Darlehen als zinslos erteilt, und für die Rückzahlung wird in der Regel ein Teil des monatlichen Gehalts einbehalten. Hierbei werden Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt. Werden alle diese Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen, muss der Kreditbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet werden.
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