Die Anzahlungsbürgschaft gehört zu einem üblichen und oft verwendeten Mittel, um eine geleistete Anzahlung abzusichern. Die Realisierung einer solchen Bürgschaft ist im Bereich Bank- und Finanzwesen, Industrie und Handel häufig anzutreffen. Der Auftraggeber, der auf die Lieferung des Gegenstandes trotz Vorleistung warten muss, besteht auf die Anzahlungsbürgschaft, die der Auftragnehmer erbringen muss. Die Anbieter von Bürgschaften sind generell Banken und sogenannte Kreditversicherer. Die Angebote der Kreditversicherer zur Anzahlungsbürgschaft bieten den Vorteil, dass ein Kunde mit verminderten Sicherheiten an eine Bürgschaft gelangt, die bei einer typischen Bankbürgschaft wesentlich höher lägen. Im Bereich der Konsumkredite geht ein Kunde häufig mit einer Anzahlung für das entsprechende Konsumgut in Vorleistung. Er zahlt gemeinhin damit eine erste Rate, der weitere Raten bis zur vollständigen Finanzierung folgen. Erhält ein Kunde nicht bei der ersten Rate die Ware, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, kann er die Absicherung seiner Anzahlung verlangen. Die Bank des Lieferanten muss diese Bürgschaft erbringen.
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