Die Allgemeine Darlehensbedingung ist Inhalt und Grundlage eines Darlehensvertrages, die in der Regel als vorformuliertes Formblatt bei jedem Kreditgeber vorliegt. Die Allgemeine Darlehensbedingung, nicht gleichzusetzen mit Kreditkonditionen (Zinshöhe, Tilgungsdauer), umfasst eine komplexe Auflistung der Kreditbedingungen sowie der sonstigen rechtlichen Beziehungen zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer. Diese Bedingungen müssen vom Darlehensnehmer schriftlich bestätigt werden, da der Geldgeber nur unter diesen einen Kredit ausreicht. Sie gelten üblicherweise für alle Kreditkunden. Abweichungen (Sonderregelungen) müssen extra zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Pflichten und Rechte der beiden Vertragsparteien werden ausführlich erörtert. Es wird auch die Verfahrensweise bei einer eventuellen Vertragsverletzung /Vertragsstörung festgelegt. So werden ein Zahlungsverzug und seine Folgen ebenso geregelt wie vorzeitige Rückzahlung oder Umschuldung des Kredits. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Allgemeine Darlehensbedingung finden sich seit 01.01.2002 in den Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 305 ff.), womit ein bis dahin geltendes AGB-Gesetz abgelöst wurde.
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