Eine AKA Finanzierung wird von einer sogenannten Kredit gewährenden Ausfuhrkreditgesellschaft (AKA) durchgeführt. Dieser Kredit wird AKA Kredit genannt und mit einer kurzfristigen oder mittelfristigen Laufzeit ausgereicht, der für die Finanzierung von Ausfuhrlieferungen und Ausfuhrleistungen verwendet werden kann. Die AKA vergibt hauptsächlich Kredite an Unternehmen, die Exporte erhöhen und die entsprechenden Ausfuhren finanzieren möchten. Die Möglichkeiten einer Finanzierung umfassen sowohl Investitionsgüter als auch Fertig- oder Halbfertigwaren, die ausgeführt werden sollen. Die AKA Finanzierung erfolgt in jedem Falle zweckgebunden und ist gebunden an die jeweilige genehmigte Ausfuhr. Die mit der AKA Finanzierung verbundenen Kreditkonditionen sind an Form und Umfang der jeweiligen Ausfuhr gebunden. Bei einer Kreditlaufzeit von mehr als zwei Jahren ist eine extra Bürgschaft des Staates notwendig, da der Handel im Ausland einer Änderung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt. Diese Bürgschaft durch den Bund wird als Hermesbürgschaft bezeichnet. Die Zinsen für einen AKA Kredit sind variabel oder fest vereinbar.
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