Banken und Kreditinstitute können dem Unternehmen nahestehende Personen beziehungsweise nahestehende Unternehmen einen Kredit oder Darlehen gewähren, welcher als Abzugskredit bezeichnet wird. Dieser Abzugskredit unterliegt einer speziellen Erfassung und Behandlung im Kreditverkehr (wird explizit im Kreditwesengesetz benannt). Vor allem bei der Feststellung des Eigenkapitals der Finanzunternehmen müssen diese Kredite berechnet werden. Bei dieser Eigenkapitalfeststellung sind die jeweiligen Kreditsummen in der jeweils entstandenen Höhe voll abzuziehen. Das erklärt auch den Namen Abzugskredit. Der Abzug ist vorgesehen, weil die Institute ihre Kredite nur in einer begrenzten Höhe ausgeben dürfen, indem sie eine bestimmte, nicht veränderbare Relation zum eigenen Kapital einhalten müssen. Weitere Regelungen sehen eine Informationspflicht über die Ausreichung solcher Kredite an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Weiterhin ist das Unternehmen, das den Abzugskredit ausreicht, auch noch an spezielle Regelungen gebunden. So muss es auch die Details über die Vergabe dieser Kredite weitergeben. Abzugskredite werden vorwiegend an Gesellschafter des Unternehmens oder Tochterunternehmen ausgereicht.
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