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Abzahlungskauf

Als allgemeine Formulierung ist unter einem Abzahlungskauf das Tilgen oder Abbezahlen eines Kredits zu verstehen. Ein Käufer erhält eine Ware nach dem Ausstellen des Kaufvertrages mit der Bedingung oder Möglichkeit, dass die Kaufsumme in Raten abbezahlt wird und nicht als gesamte Summe sofort fällig ist. Bei einem Abzahlungskauf verpflichtet sich der Käufer ausdrücklich, den Kaufpreis in Teilbeträgen zu leisten (vorzeitiges Tilgen möglich). Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Konsumenten vor unüberlegten Käufen jeglicher Art Aufklärungs- und Widerrufsrechte vorgesehen. Für einen Abzahlungskauf zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer kommen teilweise gesetzliche Regelungen zum Verbraucherdarlehen zur Anwendung. Damit erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, der ein Widerrufsrecht enthalten muss, mit dem ein Rückgaberecht verbunden ist. Um dieses Recht auszuüben, muss die Ware an den Verkäufer zurückgesendet werden beziehungsweise es bedarf der Ausübung eines Rücknahmeverlangens. Die Widerrufsfrist bei einem Abzahlungskauf / Verbraucherdarlehen, die der Gesetzgeber vorschreibt und die ein Kunde einhalten muss, beträgt 2 Wochen.

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