Ein erfolgreicher Abschluss eines Kreditvertrages endet mit der Zusage des Kredits an den Kreditnehmer durch die kreditgebende Bank. Je nach Vereinbarung wird der Kredit direkt auf ein der Bank benanntes und bekanntes Konto überwiesen oder der Kredit wird auf Abruf (Abrufkredit) bereitgestellt. Bei der Inanspruchnahme eines Abrufkredits ist vom Kreditnehmer der Bank das jeweilige Auszahlungsdatum mitzuteilen. Ist weder Überweisung noch Abruf vereinbart, muss der Kreditnehmer das Geld direkt beim Kreditgeber zum Termin abholen oder abrufen. Bei einem Abrufkredit sind in der Regel entsprechende Fristen vereinbart, die als Abruffrist bezeichnet wird. Während dieses Zeitraumes ist der Kreditnehmer verpflichtet, den Kredit zu beanspruchen und abzurufen. Da es vorkommt, dass ein Kredit während dieser Zeit noch nicht abgerufen werden kann, wenn sich zum Beispiel Eintragungen, Rechnungseingänge beim Hausbau oder Beurkundungen verzögern, ist ein Antrag auf Verlängerung der Abruffrist zu stellen. Wenn der Kreditnehmer eine Abruffrist kommentarlos verstreichen lässt, wird die Bank relativ hohe Kreditbereitstellungsgebühren erheben.
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