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Ablösewert

Der Ablösewert einer Ware oder eines Gutes ist eine rein rechnerische Größe. Er bestimmt den buchhalterischen Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Laufzeit eines Leasingvertrags. Dieser buchhalterisch geführte Ablösewert hat nichts zu tun mit dem tatsächlichen Marktwert der Ware (eines Kfz zum Beispiel). Beim Kfz-Leasingvertrag wird zu Beginn der Leasingwert festgelegt. Er errechnet sich aus den reinen Kosten für das Fahrzeug, den zu zahlenden Zinsen und anderen Nebenkosten. Dieser Leasingwert wird innerhalb einer festgelegten Laufzeit durch die monatliche Tilgung bezahlt: Der Leasingwert verringert sich um die geleisteten Raten. Am Ende des Leasingvertrags bleibt zumeist ein Restwert übrig. Die Höhe des zu Vertragsbeginn vereinbarten Restwertes beeinflusst die Tilgungsrate: Je höher der Restwert, desto niedriger die monatliche Rate. Zu diesem Preis kann der Leasingnehmer das Fahrzeug übernehmen. Der Leasingnehmer muss aber nicht bis zum Ende der Laufzeit warten: Er kann das Fahrzeug jederzeit "ablösen", allerdings dann zu einem anderen, dem so genannten Ablösewert.

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