Auswahl – Prüfung - Bewertung
Stiftung Warentest hat für gesetzlich Krankenversicherte geprüft. Berücksichtigt wurden nur Tarife ohne Selbstbeteiligung und wenn die Beiträge nicht mit dem Alter steigen. Optionstarife (spezielle Angebote für junge Versicherungsnehmer, die nach wenigen Jahren oder wenn der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht hat, entweder ein Ende des Versicherungsschutzes oder ein Umsteigen auf einen anderen Tarif vorsehen) wurden hierbei nicht berücksichtigt. Außerdem wurden Tarifkombinationen, die neben der Kostenübernahme für Zahn- oder ambulante Leistungen auch Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus übernehmen, ebenfalls nicht berücksichtigt. Auch so genannte ambulante Zahntarife, die die Kosten für privatärztliche Behandlung bei niedergelassenen Ärzten tragen, wurden außen vorgelassen. In den folgenden Tabellen wurden nur Tarife aufgenommen, die mindestens die folgenden Leistungen bieten: Leistungen für Zahnersatz, für Heilpraktikerbehandlungen und für Brillen und Kontaktlinsen (egal in welcher Höhe) & oder umfangreiche Leistungen in wenigstens einem dieser drei Bereiche.
Monatsbeitrag:
Monatsbeiträge für gesunde Versicherungsnehmer mit einem Eintrittsalter von 33 und 53 Jahren sind angegeben. Sie wurden auf volle Euro-Beträge gerundet.
Leistungsumfang:
+++ umfangreicher Tarif
++ geringere Leistungen
+ keine Leistungen
Zahnleistungen:
+++ Die Versicherungsgesellschaft erstattet beim Zahnersatz mindestens 25 % der Gesamtkosten für Kassenleistungen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung 50 % dazuzahlt. Für Inlays werden mindestens 25 % der Gesamtkosten erstattet, wenn die gesetzliche Kasse für eine normale Füllung zahlt.
++ Geringere Leistungen für Zahnersatz und / oder geringere Leistungen für Inlays oder Leistungen nur für Zahnbehandlungen.
+ Keine Kostenübernahme für Zahnleistungen .
Heilpraktikerleistungen:
+++ Die Versicherungsgesellschaft übernimmt mindestens 70 % jeder Heilpraktikerrechnung bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 € oder höher. Das heißt, von 750 € für eine Akupunkturbehandlung werden mindestens 500 € ersetzt.
++ Die Versicherungsgesellschaft übernimmt weniger als 70 % der Kosten oder er begrenzt die Kostenerstattung auf weniger als 500 € im Jahr. Das heißt, von 750 € Kosten für eine Akupunkturbehandlung werden weniger als 500 € ersetzt.
+ Keine Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen.
Brillen und Kontaktlinsen:
+++ Bei jeder Veränderung der Sehschärfe übernimmt die Versicherungsgesellschaft mindestens 50 % der Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen bis zu einer Obergrenze von 180 € oder höher. Das heißt: Von einer Brille im Wert von 360 € - z. B. 200 € für das Gestell, je 80 € für die Gläser – werden bei jeder Dioptrienveränderung mindestens 180 € ersetzt. Oder: Alle zwei Jahre übernimmt die Versicherungsgesellschaft mindestens 50 % der Kosten für eine Sehhilfe bis zu einer Obergrenze von 180 € oder höher. Das heißt: Von einer Brille im Wert von 360 € werden alle zwei Jahre auch ohne Dioptrienveränderung mindestens 180 € ersetzt. Oder: Jedes Jahr übernimmt der Versicherer mindestens 50 % der Kosten für eine Sehhilfe bei einer Obergrenze von 120 € oder höher. Das heißt: Von einer Brille im Wert von 360 € werden jährlich auch ohne Dioptrienveränderung mindestens 120 € ersetzt.
++ Übernahme geringerer Beträge oder Leistung seltener als alle zwei Jahre oder nicht bei jeder Dioptrienveränderung – jedoch auch ohne dass die gesetzliche Kasse sich an den Kosten beteiligt.
+ Keine Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen oder Kostenübernahme nur, wenn die gesetzliche Kasse auch zahlt. Das tut sie bei Erwachsenen nur im Falle einer schweren Sehbehinderung.
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