Unberücksichtigt blieben Tarifkombinationen, die neben den Krankenhauskosten auch Behandlungskosten bei niedergelassenen (Zahn-) Ärzten übernehmen. Des Weiteren wurden Zusatztarife, die nur bei Krankenhausaufenthalten infolge von Unfällen oder ganz bestimmten Erkrankungen zahlen, ebenfalls nicht berücksichtigt wie auch Optionstarife für junge Versicherungsnehmer, die nach wenigen Jahren bzw. mit dem Erreichen eines festgelegten Höchstalters enden oder ein Umsteigen auf einen anderen Tarif vorsehen.
Der Prüfung durch die Stiftung Warentest entzogen haben sich folgende Versicherer: Continentale und Landeskrankenhilfe. Ihre Tarifdaten wurden verdeckt erhoben. Es erfolgte die getrennte Darstellung von Tarifen (nach Frauen und Männer unterteilt), die den Versicherungsnehmern ein Einbettzimmer bzw. Zweibettzimmer anbieten. Grundlage war ein Eintrittsalter von 33 Jahren, denn Interessenten sollten eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung idealerweise bis Mitte 30 abschließen.
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