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Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis

Leistungen:

Die garantierten vertraglich Leistungen wurden nach einem Punktesystem bewertet. Die Gewichtung der Leistungen orientiert sich an der statistischen Wahrscheinlichkeit, wie oft und in welcher Höhe Versicherungsnehmer diese Leistungen in Anspruch nehmen. Deshalb bekamen alle Tarife 90 % der Punkte schon dafür, dass sie die geforderten Mindestleistungen bieten. Für folgende zusätzliche Leistungen wurden 10 % der Punkte vergeben:

  • Übernahme von Arzthonoraren über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus (Gewicht: 3,5 %)
  • Übernahme der Mehrkosten in der allgemeinen Pflegekasse, wenn der Versicherungsnehmer ein teureres als das auf der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus aufsucht (Gewicht: 2,5 %)
  • Verzicht des Versicherungsnehmers auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren (Gewicht: 2,0 %)
  • Kostenerstattung für ambulante Operationen durch Chefärzte im Krankenhaus (Gewicht: 0,5 %)
  • Höhe des Ersatzkrankenhaustagegeldes, wenn der Versicherungsnehmer nur das Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung in Anspruch nimmt (Gewicht bei Zweibettzimmer-Tarifen: 1,5 %; Gewicht bei Einbettzimmer-Tarifen: 1,0 %)
  • Nur für Einbettzimmer-Tarife: Höhe des Ersatzkrankenhaustagegeldes, wenn der Versicherungsnehmer nur ein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung in Anspruch nimmt (Gewicht: 0,5 %)

Preis:

Zur Errechnung des Preis-Leistungs-Verhältnisses wurden Eintrittsbeiträge, Stichtag 1.08.2004, für gesunde 33-Jährige zugrunde gelegt.

Urteil:

Die Kennzahl für das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis für jeden Tarif ergibt sich wie folgt: Vergleichsbeitrag geteilt durch die erreichten Leistungspunkte (Mindestleistungen und Zusatzleistungen). Die Urteile von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ wurden diesen Kennzahlen zugeordnet.

Beitragsentwicklung:

Zur Beurteilung der Beitragsentwicklung eines Tarifs hat Stiftung Warentest die Entwicklung der Eintrittsbeiträge (Neugeschäftsbeiträge) für 33-jährige Frauen und Männer in den vergangenen sieben Jahren herangezogen. Der Beitrag wurde hierbei am Stichtag, 1.08.1997, verglichen.

Urteil:

Die Kennzahl für die Beitragsentwicklung für jeden Tarif ergab sich aus dem Quotienten von Beitrag 2004 und 1997. Diesen Kennzahlen wurde dann eine Bewertung von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ zugeordnet.

Monatsbeitrag:

Die Beiträge gelten für gesunde 33-jährige Neukunden und sind auf volle Euro-Beträge gerundet.

Ein 33-jähriger Mann würde für eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Einbettzimmer Folgendes zahlen:

  • bei der Concordia: 29 € / Monat (Finanztest-Qualitätsurteil: „sehr gut“)
  • bei der Axa: 43 € / Monat (Finanztest-Qualitätsurteil: „befriedigend“)
  • bei der BKK Essanelle: 46 € / Monat (Finanztest-Qualitätsurteil: „befriedigend“)

Für 33-jährige männliche, gesunde Neukunden liegen die Monatsbeiträge derzeit zwischen 28 und 52 € (Einbettzimmer-Tarif) & 23 und 42 € (Zweibettzimmer-Tarif). Gleich alte Frauen zahlen etwas mehr, für ältere Neukunden ist der Zusatzschutz teurer. Für Ein- und Zweibettzimmer-Tarife zahlen 53-jährige Männer etwa doppelt so viel wie 33-jährige - 53-jährige Frauen zahlen nur etwa 50 % mehr als 33-jährige.

Einbettzimmer:

Das Finanztest-Qualitätsurteil „sehr gut“ haben Angebote (für Frauen und Männer) der Huk-Coburg und der Concordia erreicht. Diese Angebote stehen Mitgliedern aller Kassen offen.

Zweibettzimmer:

Das Finanztest-Qualitätsurteil „sehr gut“ haben Angebote (für Frauen und Männer) der Debeka und Concordia. Diese Angebote stehen Mitgliedern aller Kassen offen.

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