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Gibt es für fehlende Zähne Beitragszuschläge?

Die meisten Versicherungsgesellschaften erheben für fehlende Zähne Beitragszuschläge. Die Höhe ist von Versicherer zu Versicherer allerdings unterschiedlich – jedoch ist der Versicherungsschutz meist erst gar nicht möglich, wenn mehr als drei Zähne fehlen. Es wird oft kein Zuschlag erhoben, wenn Weisheitszähne oder bei Kindern Milchzähne fehlen. Die Beantwortung der Zahnfragen entfällt völlig bei Kindern unter 10 Jahren.

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