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Sind Zusatzversicherungen steuerlich absetzbar?

Prinzipiell ja. Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und können daher bis zu einer bestimmten Höchstbeitragsgrenze als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Des Weiteren können alle die nach dem 31.12.1957 geboren wurden, Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 € geltend machen.

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