Prinzipiell ja. Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und können daher bis zu einer bestimmten Höchstbeitragsgrenze als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Des Weiteren können alle die nach dem 31.12.1957 geboren wurden, Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 € geltend machen.
Ja, es gibt Zuschüsse für Hörgeräte, denn sie fallen unter die Hilfsmittel.
Ja, aber nur, wenn Sie einen stationären Zusatztarif ausgewählt haben. Somit kann der Versicherer direkt mit dem Krankenhaus abrechnen und Sie müssen nicht erst das Geld vorstrecken.
Nein, denn der Arbeitgeber übernimmt einen Zuschuss nur bei der gesetzlichen bzw. privaten Krankenvollversicherung.
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Die Beiträge in der Privaten Krankenzusatzversicherung werden immer auf mehr...
Grundsätzlich kann jeder eine Private mehr...
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