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Nur der Versicherte darf kündigen

Krankenhaus-Zusatzversicherungen werden üblicherweise als Ein- oder als Dreijahresverträge angeboten. Die Verträge verlängern sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn der Versicherte nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigt.

Laut Gesetz hat der Versicherer in den ersten drei Jahren ein ordentliches Kündigungsrecht - danach nicht mehr. Er kann also Versicherungsnehmer hinauswerfen, die kurz nach Vertragsabschluss schwer erkranken und so hohe Kosten verursachen. Die meisten Versicherer verzichten aber auf ihr Kündigungsrecht.

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