Krankenhaus-Zusatzversicherungen werden üblicherweise als Ein- oder als Dreijahresverträge angeboten. Die Verträge verlängern sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn der Versicherte nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigt.
Laut Gesetz hat der Versicherer in den ersten drei Jahren ein ordentliches Kündigungsrecht - danach nicht mehr. Er kann also Versicherungsnehmer hinauswerfen, die kurz nach Vertragsabschluss schwer erkranken und so hohe Kosten verursachen. Die meisten Versicherer verzichten aber auf ihr Kündigungsrecht.
Kassenpatienten können an vielen Stellen ihren Versicherungsschutz mehr...
Krankenhaus-Zusatzversicherungen werden üblicherweise als mehr...
In der privaten Zusatzversicherung richten sich die Beiträge nach dem mehr...
Für die Auswahl einer Krankenhaus-Zusatzversicherung sind mehr...
Nur die Kostenübernahme für eine Behandlung im mehr...
Die Kosten für ein im Krankenhaus wird durch die Zusatzversicherung mehr...
Regelhöchstsatz: Der Arzt darf sein Honorar ohne besondere mehr...
Normalerweise werden gesetzlich Versicherte von den jeweils Dienst habenden mehr...
Kassenpatienten stellen sich mit einer Zusatzversicherung im mehr...
Der Kunde bindet sich mit dem Abschluss eines Zusatzvertrags mehr...
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen