Grundsätzlich können alle Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Krankenzusatzversicherung beantragen – unabhängig davon, ob Sie freiwilliges oder Pflichtmitglied sind.
Was Kassenpatienten Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus bringen
Allerdings verlangen alle Privaten Krankenversicherer, auch für die Beantragung einer Krankenzusatzversicherung, einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen, z. B. nach Erkrankung in den letzten Jahren, Unfällen, Zahnbehandlungen und Kuren gestellt. Der Versicherer kann einen Beitragszuschlag für schwerwiegende sowie noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen, einzelne Erkrankungen ganz vom Versicherungsschutz ausschließen oder Ihren gestellten Antrag komplett ablehnen. Nicht jede Versicherungsgesellschaft beurteilt die Risiken gleich. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!
Bei Normal-Angeboten liegt die Altersgrenze, bis zu der mehr...
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Auch beim Zahnersatz besteht kein Grund überstürzt einen Vertrag mehr...
Viele Kassenpatienten fragen sich nun, ob es nicht mehr...
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