Unsere Kunden sparen durchschnittlich 834 Euro im Jahr!
Bei Fragen beraten wir Sie gern kostenlos unter: 0800 - 846 37 39, Mo - Fr: 8.00 - 20.00 Uhr
Der Krankenversicherungswechsel ist einfach zu vollziehen, es müssen allerdings die Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen der Versicherer eingehalten werden. Der Krankenversicherungswechsel ist grundsätzlich zum Ende des übernächsten Monats möglich, wenn der Versicherte bei seiner momentanen Krankenkasse mindestens 18 Monate versichert war. Besteht eine Versicherung, beträgt die Wartefrist für die Kündigung sogar 36 Monate. Der Versicherte ist für diese Laufzeit auch an den Tarif gebunden und hat selbst bei der Forderung des Versicherers nach einem Sonderbeitrag aufgrund finanzieller Engpässe kein Recht auf eine ordentliche Kündigung seines Versicherungsvertrages. Diese Fristen gelten sowohl für Pflichtversicherte wie auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer.
Der erste Schritt, um einen Krankenversicherungswechsel vornehmen zu können, ist die schriftliche Kündigung bei der alten Krankenkasse. Diese muss entweder per Fax oder per Einschreiben erfolgen. Der nächste Schritt zum Krankenversicherungswechsel ist der Aufnahmeantrag der neuen Krankenkasse. Die bisherige Krankenkasse muss innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zusenden, die zusammen mit dem Aufnahmeantrag an die neue Krankenkasse weitergeleitet wird. Die Abmeldebestätigung der alten Krankenkasse ist wichtig, sonst lehnt die neue Krankenkasse den Antrag ab, da sonst der Verdacht der Doppelversicherung besteht. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse wirksam werden zu lassen, ist die Vorlage einer Bescheinigung der neuen Krankenkasse erforderlich.
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen