Unternehmen eröffnen häufig nach ihrer Etablierung am Markt neben der Hauptfiliale weitere Filialen als Nebenstellen. Auch Ärzte können so genannte Nebenpraxen eröffnen – die Zweigpraxis. In der Zweigpraxis können sie selbst tätig sein oder aber Kollegen dort beschäftigen, die den Ablauf in der Praxis und damit die medizinische Versorgung der Patienten gewährleisten. Viele Ärzte, die eine Zweigpraxis eröffnen, arbeiten nach Plänen zusammen mit den von ihnen eingestellten Kollegen immer an bestimmten Tagen in der Hauptpraxis oder der Zweigpraxis, so dass sie in beiden Praxen als Verantwortlicher tätig sind, die Patienten kennen lernen und regelmäßigen Einblick in die Abläufe erhalten. Eine Zweigpraxis zu eröffnen ist grundsätzlich für einen niedergelassenen Arzt kein Problem, sofern er eine Zulassung für den geplanten Ort der Zweigpraxis erhält. Diese Zulassung erfolgt über den Zulassungsausschuss der zuständigen Kammer und wird dann erteilt, wenn ein weiterer Arzt vor Ort mit der angegebenen Fachrichtung entweder aufgrund von Unterversorgung der ansässigen Bevölkerung mit Ärzten gebraucht wird oder ein weiterer niedergelassener Arzt nicht zur Überversorgung führt. Sie wird verweigert, wenn genügend Ärzte vor Ort niedergelassen sind.
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