Der Begriff Zuzahlung in Verbindung mit der Krankenversicherung ist ausschließlich den gesetzlich Versicherten bekannt. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Leistungskatalog nach mehreren Gesundheitsreformen stark eingeschränkt. Übernommen werden nur noch dringend notwendige, medizinische Leistungen und hier ist grundsätzlich von den Medizinern die günstigste Behandlungsform zu wählen. Viele Therapien sind trotzdem mit einer hohen Zuzahlung für die Patienten belegt. So müssen Patienten beispielsweise Zuzahlung leisten für Medikamente, aber auch für Heil- und Hilfsmittel aller Art. Sehhilfen müssen inzwischen vollständig selbst finanziert werden, beim Zahnersatz muss der gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil von fünfzig Prozent leisten. Unter die Zuzahlung fällt jedoch auch die Praxisgebühr, die von gesetzlich Versicherten pro Quartal gezahlt werden muss, sofern sie einen Arzt aufsuchen. Sie beträgt zehn Euro und wird zwar an den Arzt gezahlt, dieser muss sie jedoch an die Krankenkassen abführen. Die Zuzahlung betrifft auch Krankenhausaufenthalte – hier ist ein Eigenanteil in Höhe von zehn Euro pro Tag zu leisten. Gesetzlich Versicherte können mit einer ambulanten oder stationären Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung die hohen Zuzahlungen finanziell auffangen und gleichzeitig bessere, medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Mit einer Krankenzusatzversicherung haben gesetzlich Versicherte den gleichen Anspruch auf optimale Leistung und die besten Therapien wie privat versicherte Patienten.
(aktueller Stand der Zahlen 08/10)
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