Die zuständige Krankenkasse ist bei privat Versicherten immer die private Krankenversicherung, mit der sie ihren Vertrag geschlossen haben. Hier finden sie immer Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung. Die zuständige Krankenkasse für gesetzlich Versicherte ist hingegen die Filiale ihrer Krankenkasse vor Ort. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind zwar mit einer Hauptfiliale irgendwo in Deutschland niedergelassen, von wo aus die Verwaltung der einzelnen, regionalen Niederlassungen gesteuert wird. Aber gesetzlich Versicherte, die Rat und Hilfe von ihrer Krankenkasse benötigen, müssen die zuständige Krankenkasse, bzw. Filiale für ihren Wohnort aufsuchen. Die zuständige Krankenkasse kann eine allgemeine Ortskrankenkasse sein, aber auch eine Ersatzkasse. Alle großen Krankenkassen unterhalten in ganz Deutschland Filialstellen, sodass alle gesetzlich Versicherten eine Filiale ihrer zuständigen Krankenkasse in regionaler Nähe haben.
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