Die Zulassungsverordnung regelt die Zulassungskriterien für Ärzte, Fachärzte und Zahnärzte. Jede fachärztliche Ärztekammer hat allgemeinbindend ihre eigene Zulassungsverordnung für die jeweilige, ärztliche Fachrichtung. Die Zulassungsverordnung enthält Bestimmungen zu den Unterlagen, die ein Arzt mit Staatsexamen einreichen muss, um überhaupt als Arzt zugelassen zu werden. Sie regelt aber auch die Erlaubnis zur Niederlassung mit einer Praxis als Vertragsarzt an einem bestimmten, vom Arzt angegebenen Ort. Laut Gesetzgeber darf es weder zu einer medizinischen Überversorgung, noch zu einer Unterversorgung der Bevölkerung kommen. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Zulassungsverordnung geprüft, ob am angegebenen Ort noch eine Praxis eröffnet werden kann oder ob die Bevölkerung bereits ausreichend versorgt ist. Ist dies der Fall, muss der Arzt einen anderen Ort für die Niederlassung mit einer Praxis wählen. Besteht hier durch eine weitere Praxis keine Überversorgung, so erhält er seine Zulassung als Vertragsarzt und darf sich dort niederlassen.
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