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Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte bezieht sich auf die Kriterien, die ein Zahnarzt erfüllen muss, um sich mit einer eigenen Praxis niederlassen zu dürfen. Zahnärzte mit Staatsexamen, die sich als Vertragszahnarzt niederlassen möchten, müssen die gewünschten Unterlagen einreichen und den Ort angeben, an dem sie ihre Praxis eröffnen möchten. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen die Nachweise zur Ausbildung sowie das Staatsexamen. Der Ort der gewünschten Niederlassung muss zwingend angegeben werden, denn der Zulassungsausschuss muss zunächst prüfen, wie viele Zahnärzte bereits mit einer Praxis in der Region niedergelassen sind. Es darf keine Überversorgung der Bevölkerung entstehen, weil dies die niedergelassenen Ärzte in eine zu große Konkurrenzsituation treiben würde. Eine Unterversorgung ist allerdings zwingend zu vermeiden. Der Gesetzgeber verlangt eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Allgemeinmedizinern, Fachärzten und Zahnärzten. Die eingereichten Unterlagen und der angegebene Ort werden nach den Richtlinien der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte geprüft und bei positivem Ergebnis erhält der Zahnarzt seine Zulassung für den angegebenen Ort.

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