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Zulassungsbezirk

In der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte sind die Richtlinien festgehalten, die allgemeingültig sind für jeden Arzt, der sich mit einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Die Zulassung als Vertragsarzt ist bei der zuständigen Kammer im jeweiligen Zulassungsbezirk zu beantragen, in dem die Praxis eröffnen werden soll. Hierfür muss der Mediziner die Unterlagen zu seiner Ausbildung inklusive seinem Examen einreichen und den gewünschten Ort der Niederlassung angeben. Der Zulassungsbezirk muss flächendeckend mit Ärzten bestimmter Fachrichtungen belegt sein. Ist dies bereits der Fall, so würde mit einer weiteren Praxis eine medizinische Überversorgung der Bevölkerung bestehen und die Zulassung kann für den entsprechenden Zulassungsbezirk nicht erteilt werden. Der Arzt muss dann in einem anderen Zulassungsbezirk eine Zulassung als Vertragsarzt beantragen.

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