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Zulassungsbeschränkung

In Deutschland gibt es eine Zulassungsbeschränkung für Ärzte, die durchaus eine Hürde für Ärzte darstellen kann, die sich mit einer eigenen Praxis niederlassen möchten. Der Gesetzgeber verlangt, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung flächendeckend gewährleistet sein muss. Dabei darf weder eine Unterversorgung, noch eine Überversorgung der Bevölkerung entstehen. Das Verhältnis der Einwohneranzahl zu den niedergelassenen Allgemeinmedizinern, Kliniken und speziellen Fachärzten muss stets ausgewogen sein. So ist sichergestellt, dass jeder Bürger ärztlich versorgt werden kann und das innerhalb der eigenen Region, aber auch, dass niedergelassene Ärzte nicht in zu großem Konkurrenzkampf zueinander stehen, um ihr Einkommen zu sichern. Bei der Zulassungsbeschränkung handelt es sich um eine Richtlinie, die dann greifen kann, wenn ein Arzt die Zulassung für eine Niederlassung in einer bestimmten Region beantragt und der Zulassungsausschuss feststellt, dass diese Region bereits entsprechend mit Ärzten versorgt ist. Die Zulassungsbeschränkung gilt dann nicht nur für den Arzt, der eine Zulassung für die Region beantragt, sondern auch für weitere Ärzte, die Antrag stellen möchten. Die Zulassungsbeschränkung wird allgemeingültig verhängt, wenn die Bevölkerung ausreichend medizinisch durch Ärzte versorgt ist. Gibt ein alt eingesessener Arzt seine Praxis auf, wird geprüft, ob die Zulassungsbeschränkung nun aufgehoben werden kann, oder ob noch immer eine Überversorgung besteht. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich die Einwohnerzahl stark verringert hat.

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