Die Zulassungsverordnung für Kassenärzte regelt die rechtliche Grundlage für den Zulassungsausschuss, der aus Ärzten, aber auch aus Vertretern der Krankenkassen zu gleichen Teilen besteht. Alle Mitglieder im Zulassungsausschuss arbeiten ehrenamtlich und werden nicht vergütet. In ihren Entscheidungen sind sie nicht an Weisungen gebunden und es zählt die Stimmenmehrheit. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn eine Stimmenmehrheit besteht und als abgelehnt, wenn keine Mehrheit erreicht werden konnte. Die kassenärztliche Vereinigung einer jeden Region unterhält eine eigene Webseite, auf der die Mitglieder des Zulassungsausschusses aufgeführt sind. Bei Fragen und Problemen sind sie grundsätzlich ansprechbar.
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