Die Zelltherapie als solche fällt in den Bereich der Naturheilkunde und wird in schulmedizinischen Arztpraxen nicht durchgeführt. In der Zelltherapie werden Zellen zu therapeutischen Zielen eingesetzt. Die Grundlage ist eine genaue Definition der Ziele und der einzusetzenden Zellen. Die Zelltherapie wird in der Naturheilkunde eingesetzt, um Zellerneuerungen zu erzwingen. Dafür werden fetale, juvenile oder xenogene Zellen mittels einer Injektion in den menschlichen Körper eingebracht. Die Wirkung ist umstritten und wird aus diesem Grund von den Krankenkassen nicht übernommen. Innerhalb der Schulmedizin stellt die Bluttransfusion ein wichtiges Gebiet der Zelltherapie dar. Da es sich dabei jedoch um ein anerkanntes Verfahren handelt, das ohnehin nur dann Anwendung findet, wenn es medizinisch absolut notwendig ist, wird die Bluttransfusion selbstverständlich von den Krankenkassen übernommen. Privatversicherte, die in ihrem Tarif auch die Behandlung durch den Heilpraktiker eingeschlossen haben, sollten sich im Fall einer Zelltherapie vor Beginn der Therapie bei ihrer privaten Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten hierfür übernommen werden. Einige private Krankenkassen übernehmen die Kosten, andere tun es nicht und häufig ist dies auch eine individuelle, fallbasierte Entscheidung der privaten Krankenkassen.
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