Unter Zahnvorsorge sind grundsätzlich alle Maßnahmen zu verstehen, die der Gesunderhaltung der eigenen Zähne dienlich sind. Dazu zählen sämtliche Prophylaxemaßnahmen wie gründliches und richtiges Zähneputzen. Hierfür kann beim Zahnarzt eine kleine Schulung in Anspruch genommen werden. Aber auch professionelle Zahnreinigungen zweimal jährlich dienen der Zahnvorsorge, ebenso selbstverständlich die zweimal jährliche Vorsorgeuntersuchung. Privat Versicherte haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme sämtlicher Kosten beim Zahnarzt in Höhe der prozentualen Beteiligung durch die Krankenversicherung wie im Tarif vertraglich vereinbart. Gesetzlich Versicherte hingegen haben nur einen Anspruch auf die Kostenübernahme der zweimal jährlichen Vorsorgeuntersuchung als Zahnvorsorge. Die professionelle Zahnreinigung ist zwar eine effektive und wichtige Methode der Zahnvorsorge, wird jedoch nicht übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung fängt diese Kosten auf und kostet nur wenige Euro im Monat – sie ist allen gesetzlich Versicherten dringend angeraten, um zur Gesunderhaltung ihrer Zähne und auch im Fall von Zahnersatz die beste Versorgung in Anspruch nehmen zu können.
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