Zahntechnische Leistungen werden häufig vom Zahnarzt in enger Zusammenarbeit mit einem Zahnlabor erbracht. Wenn für einen Patienten Zahnersatz angefertigt werden muss, so übernimmt nicht der Zahnarzt diese Aufgabe, sondern er leistet die Vorarbeit, indem er beispielsweise den betroffenen Zahn oder umliegende Zähne entsprechend präpariert, behandelt und dann einen Abdruck für das Zahnlabor fertigt. Der Zahnersatz wird dann im Zahnlabor gemäß den Vorgaben durch den Abdruck hergestellt. Das Zahnlabor stellt dem Zahnarzt diese Arbeit als zahntechnische Leistungen in Rechnung. Der Zahnarzt übernimmt den Betrag für zahntechnische Leistungen in seiner Rechnung an den Patienten. Die Gesamtkosten setzen sich aus der zahnärztlichen Leistung und der zahntechnischen Leistung zusammen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt fünfzig Prozent der Gesamtrechnung der Regelversorgung – das heißt, gesetzlich Versicherte erhalten immer nur den günstigsten Zahnersatz, der sich aus der Diagnose durch den Zahnarzt ergibt. Fünfzig Prozent der Gesamtkosten trägt der Patient selbst. Entscheidet sich der Patient für hochwertigen Zahnersatz wie beispielsweise ein Implantat, muss er die Kosten hierfür, abzüglich der Hälfte des Betrags, der für die Regelversorgung anfällt, selbst tragen. Die zahntechnischen Leistungen sind gerade bei hochwertigem Zahnersatz ein nicht unerheblicher Teil der hohen Gesamtrechnung. Gesetzlich Versicherte sollten, um diese Kosten vollständig oder wenigstens zum großen Teil auffangen zu können, eine private Zahnzusatzversicherung abschließen.
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