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Zahnstaffel

Die Zahnstaffel spielt für gesetzlich Versicherte keine Rolle, denn sie betrifft nur privat Versicherte. In der Zahnstaffel legt die private Krankenversicherung die Höchstbeträge fest, die sowohl im ersten Versicherungsjahr, als auch in den Jahren darauf durch die Krankenkasse für Zahnersatz zu leisten sind. Das bedeutet, dass Privatversicherte erst einmal eine Art Wartezeit zu erfüllen haben, bevor sie Zahnersatz anfertigen lassen können, ansonsten müssen sie den Teil der Kosten, der über dem vom Unternehmen angegebenen Höchstbetrag liegt und der Zahnstaffel zu entnehmen ist, selbst zahlen. Die Versicherungsunternehmen verhindern damit, dass Personen eine private Krankenversicherung abschließen und dann sofort hohe Kosten durch hochwertigen Zahnersatz verursachen, der möglicherweise schon vor Abschluss des Vertrags notwendig gewesen wäre. Dies würde die Gesellschaften hohe Summen kosten, die letztlich auf die Gemeinschaft der Versicherten umgewälzt werden müssten, damit die private Krankenversicherung, deren Beiträge grundsätzlich recht niedrig gehalten sind, noch finanzierbar bliebe. Die Zahnstaffel ist also eine Regelung, die im Interesse aller privat Versicherten liegt. Sie tritt jedoch nicht in Kraft, wenn Zahnersatz aufgrund eines Unfalls oder anderer, nicht vorhersehbarer Umstände, notwendig wird. In diesem Fall leistet die private Krankenversicherung im vollen vereinbarten Umfang Ersatz und die Zahnstaffel findet keine Anwendung.

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