Bei einigen Zahnbehandlungen, wie beispielsweise beim Zahnersatz, aber auch bei hochwertigen Füllungen in Form von Inlays, fallen Zahnlaborkosten an. Im Zahnlabor wird der Zahnersatz angefertigt, aber auch das Inlay. Jeder Zahnarzt arbeitet mit einem Labor zusammen, denn die Leistungen eines Zahnlabors müssen häufig in Anspruch genommen werden. Die Zahnlaborkosten werden dem Zahnarzt in Rechnung gestellt. Der Zahnarzt stellt sie wiederum dem Patienten in Rechnung. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen fünfzig Prozent der Gesamtkosten, die sich aus den Behandlungskosten durch den Zahnarzt und den Zahnlaborkosten zusammensetzen. Fünfzig Prozent dieser Kosten muss der gesetzlich Versicherte jedoch selbst tragen. Eine Zahnzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse kann diese Zahnlaborkosten auffangen – je nach gewähltem Tarif werden entweder die vollen Kosten übernommen oder zumindest zu dem Anteil, den der Versicherte frei wählen kann. Dadurch ist dann allerdings auch die Kostenübernahme eines Inlays bzw. von hochwertigem Zahnersatz und den damit verbundenen Zahnlaborkosten gewährleistet. Privatversicherte benötigen hier keine Zusatzversicherung, da die Übernahme dieser Leistungen in ihrem Tarif enthalten ist.
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