Liegt eine Zahnerkrankung vor, so muss diese dringend diagnostiziert und behandelt werden. Hier gilt, je eher die Zahnerkrankung erkannt wird, umso größer sind die Chancen, den erkrankten Zahn zu erhalten. Patienten sind von daher grundsätzlich dazu aufgefordert, in regelmäßigen Abständen von sechs Monaten eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt durchführen zu lassen, damit einer Zahnerkrankung rechtzeitig begegnet werden kann. Ein noch kleines Loch im Zahn, das vielleicht noch keine ausgewachsene Zahnerkrankung darstellt, kann hier frühzeitig erkannt und relativ einfach in wenigen Minuten behandelt werden. Frisst sich die Karies jedoch durch den ganzen Zahn, sind auch andere Zähne in Gefahr. Die gesetzlichen Krankenkassen haben von daher schon vor vielen Jahren das Bonusheft eingeführt. Gesetzlich Versicherte, die regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, können sich diese von ihrem Zahnarzt im Bonusheft bestätigen lassen und erhalten dann, sofern doch irgendwann einmal Zahnersatz fällig werden sollte, eine etwas höhere Zuzahlung. Die Vorsorgetermine können aber auch genutzt werden, um einer Zahnerkrankung mit prophylaktischen Maßnahmen vorzubeugen. Die professionelle Zahnreinigung sollte zweimal jährlich durchgeführt werden. Gesetzlich Versicherte müssen diese leider aus eigener Tasche zahlen. Privatversicherte hingegen können diese Kosten mit ihrer Krankenversicherung abrechnen.
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