Ärzte und Zahnärzte tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patienten. Aus diesem Grund unterliegen sie strengen Regelungen durch die Kammern, an die sie sich grundsätzlich zu halten haben. Die Zahnärzte-Zulassungsverordnung ist eine dieser Regelungen, die als rechtliche Verordnung für die Zulassung von Zahnärzten gilt. Zahnärzte müssen sämtliche Anforderungen erfüllen, welche in dieser Verordnung festgelegt sind, um sich mit einer Praxis als Vertragszahnarzt niederlassen zu dürfen. In der Zahnärzte-Zulassungsverordnung sind die Ausbildungsinhalte und Richtlinien der Ausbildung und des staatlichen Examens festgehalten. Außerdem wird hier geregelt, welche Unterlagen nach dem Examen eingereicht werden müssen, damit eine Zulassung gewährt werden kann. Grundsätzlich erfolgt in diesem Rahmen auch die Prüfung, ob ein Zahnarzt sich überhaupt mit einer Praxis noch an einem bestimmten Ort niederlassen darf. Hier gelten statistische Richtwerte, die beachtet werden müssen, damit keine Gebiete mit einer Überversorgung entstehen und im Gegenzug andere Bezirke mit einer Unterversorgung an Zahnärzten. Laut Zahnärzte-Zulassungsverordnung darf sich ein Zahnarzt also nur als Vertragszahnarzt mit einer Praxis niederlassen, wenn seine Ausbildung dem Rahmen der Zulassungsverordnung entspricht, wenn er die nötigen Unterlagen eingereicht hat und, wenn im gewünschten Bezirk noch eine Praxis eröffnet werden darf.
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