Wer einen Antrag auf Versicherung stellt, wird sich grundsätzlich an einer Stelle des Vertrags für eine Zahlungsweise entscheiden müssen. Hier stehen meist mehrere Optionen zur Auswahl: die Bezahlung per Bankeinzug oder per Überweisung. Damit die Zahlungstermine nicht in Vergessenheit geraten und der Versicherungsnehmer dadurch in Zahlungsverzug gerät, sollte hier immer der Bankeinzug gewählt werden. Die Zahlungsweise betrifft allerdings bei vielen Versicherungsverträgen auch die Frage, ob die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden sollen. Bei der Krankenversicherung entscheiden sich die meisten Versicherten für eine monatliche Zahlungsweise. Einige Versicherungsverträge schreiben die jährliche Einmalzahlung vor, wie beispielsweise die Bauherrenhaftpflichtversicherung. In den meisten Versicherungsverträgen ist die Zahlungsweise jedoch frei wählbar. Die monatliche Zahlung wirkt sich meist doch auf die Beitragshöhe aus – häufig ist sie mit Gebühren belegt, die zusätzlich anfallen, denn eine monatliche Zahlung verursacht höheren Verwaltungsaufwand. Wer sich hingegen für die halbjährliche oder die jährliche Zahlungsweise entscheidet, wird eine hohe Ersparnis in den Beiträgen bemerken – durch den reduzierten Verwaltungsaufwand verringern sich die Beiträge deutlich.
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