Das Widerrufsrecht gilt für alle Kaufverträge, die nicht besonderen Bedingungen unterliegen. Besondere Bedingungen wären in diesem Fall Kaufverträge über eine Ware, die bereits geliefert und gebraucht wurde – in diesem Fall kann höchstens das Recht auf Garantieleistung eingefordert werden, sofern die Ware nicht funktionstüchtig ist. Für die meisten Verträge aber, und Versicherungsverträge zählen dazu, besteht für Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab der Vertragsunterzeichnung. Der Widerruf des Vertrags muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben abgesendet werden. Er muss pünktlich beim Empfänger eingehen und hier zählt das Datum der Übergabe durch die Post. Versicherungen haben die Pflicht, bei Vertragsabschluss den Versicherungsnehmer über das Widerrufsrecht zu belehren. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so endet die Frist für das Widerrufsrecht erst vier Wochen nach der ersten Beitragszahlung. Im Versicherungsvertrag ist die diesbezügliche bindende Regelung enthalten. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherungsvertrag zu lesen und der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Versicherungsnehmer die Belehrung zum Widerrufsrecht erhalten hat, sofern ihm diese schriftlich zugestellt wurde.
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