Vom Vorsorgehöchstbetrag spricht man im Steuerrecht. Private Vorsorgemaßnahmen sind wichtiger denn je geworden. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Reformen hinsichtlich der Altersrente, der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Reformen, die immer zu Lasten der Bürger gingen. Die Altersrenten sind gefährdet und es steht heute schon fest, dass die Höhe der Altersrente für den Einzelnen deutlich geringer ausfallen wird als vermutet Hier ist private Vorsorge gefragt und das gilt ebenfalls für die Pflegeversicherung, aber auch bei der Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung. Auch Krankenzusatzversicherungen zählen zu den Vorsorgemaßnahmen, denn die Versicherten erhalten hierdurch eine wesentlich bessere Versorgung in medizinischen Bereichen. Um dem Bürger einen Anreiz zu schaffen, private Vorsorge zu treffen, führte der Gesetzgeber zahlreiche Steuererleichterungen ein. So können private Vorsorgeaufwendungen für Lebensversicherungen, Krankenzusatzversicherungen, die Altersrente oder auch die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Für Privatleute bedeutet das, die Vorsorgebeiträge bei der jährlichen Steuererklärung angeben zu können – sie sorgen häufig für satte Rückerstattungen durch das Finanzamt. Für Unternehmer und Freiberufler hingegen verringert sich die Steuerzahlung durch die Vorsorgebeiträge. Allerdings kommt hier der Vorsorgehöchstbetrag ins Spiel. Arbeitnehmer, Rentner und Beamte dürfen aktuell für das Jahr 2010 einen Vorsorgehöchstbetrag von 1.900 Euro steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Selbstständige dürfen 2.800 Euro jährlich für Vorsorgeleistungen steuerlich geltend machen. Für sie ist dies besonders interessant, da die Krankenversicherungsbeiträge, egal ob gesetzlich oder privat versichert, bislang als Privatvergnügen galten und steuerlich nicht berücksichtigt wurden.
(aktueller Stand der Zahlen 08/10)
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