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Vorinvalidität

Die Vorinvalidität ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen und kommt vor allem beim Abschluss von Krankenversicherungen, Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen zum Tragen. Wenn eine zu versichernde Person bereits durch einen Unfall oder eine Krankheit mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung leben muss, spricht man von Vorinvalidität. Diese wird von der Versicherungssumme abgezogen. Das bedeutet beispielsweise, ist bereits eine Gehbehinderung entstanden, so wird errechnet, wie hoch der Anteil dieser Gehbehinderung an der Gesamtversicherungssumme wäre. Dieser Anteil wird abgezogen. Im neuen Vertrag können nur Risiken versichert werden, die während der Vertragslaufzeit entstehen könnten, in diesem Fall: neue gesundheitliche Einschränkungen durch Unfall oder Krankheit. Die alten Verletzungen und deren Folgen gelten als Vorinvalidität und werden nicht mehr versichert, da die Einschränkung ja bereits vorhanden ist.

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