Versicherungsvereine unterliegen einer speziellen Rechtsnorm mit der Abkürzung VvaG. In einem Versicherungsverein sind die versicherten Personen, bzw. die Versicherungsnehmer Mitglieder des Versicherungsvereins und gelten rein rechtlich auch als Träger des Vereins. In Deutschland gewinnen Versicherungsvereine zunehmend an Bedeutung. Sie sind rein wirtschaftlich sehr erfolgreich, denn die Überschüsse verbleiben im Verein, werden allerdings auch den Mitgliedern gutgeschrieben, sofern diese entsprechende Versicherungen abgeschlossen haben. Man spricht hier vom Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Versicherungsvereine unterliegen strengen Regelungen. So ist es zum Beispiel vollkommen üblich, dass Versicherungsgesellschaften mit den eingezahlten Geldern wirtschaften und zusätzlich Fremdkapital aufnehmen, um gewinnbringende Projekte zu finanzieren. Versicherungsvereine dürfen Fremdkapital hingegen nur dann aufnehmen, wenn sie ausreichend Gewinne nachweisen können, mit denen sie die Finanzierung absichern können. International gesehen streben viele Versicherungsvereine inzwischen die Rechtsform einer Holding an, denn durch diese Einschränkungen im Kapitalmarkt sind sie auf der internationalen Basis nicht konkurrenzfähig.
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