Einige Versicherungsunternehmen bieten für diverse Versicherungssparten die Verrechnung der Beiträge an. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Verwendung des Gewinns. Für viele Versicherungsverträge, wie beispielsweise bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, wird eine garantierte Überschussbeteiligung vertraglich vereinbart. Diese kann am Ende der Vertragslaufzeit zusammen mit der angesparten Summe nebst den angefallenen Zinsen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Bei der Verrechnung der Beiträge erfolgt jedoch die Gewinnverwendung schon während der Vertragslaufzeit. Die Gewinne und die Zinsen für das Sparkapital werden mit den Beiträgen verrechnet. Dadurch reduziert sich die Höhe der Beiträge mit fortschreitender Laufzeit immer mehr, in einigen Verträgen müssen sogar in den letzten Jahren der Laufzeit überhaupt keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die Verrechnung der Beiträge stellt für Versicherungsnehmer eine attraktive Form der Gewinnbeteiligung dar, denn am Ende der Laufzeit steht noch immer die Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe an, die meist nicht unerheblich ist, im Vergleich hierzu jedoch die Beiträge um teilweise mehr als fünfzig Prozent reduziert werden konnten.
(aktueller Stand der Zahlen 08/10)
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