Beim Verletztengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, die im Sozialgesetzbuch geregelt ist. Das Verletztengeld wird von der gesetzlichen Unfallversicherung an den durch einen Unfallgeschädigten ausgezahlt, sofern hier die gesetzliche Unfallversicherung für die Schadensregulierung zuständig ist. Das ist nicht überall der Fall. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die in öffentlichen Gebäuden, auf öffentlichen Plätzen oder Veranstaltungen, aber auch beim Arbeitgeber geschehen. In den privaten Räumen, also zu Hause, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Aus diesem Grund ist es jeder Person angeraten, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Nachweislich geschehen die meisten Unfälle zu Hause oder beim Sport in der Freizeit, für den die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls nicht zuständig ist. Die private Unfallversicherung ergänzt jedoch mit wesentlich besseren Leistungen auch die gesetzliche Unfallversicherung, die tatsächlich nur für die schlimmsten Folgen eines Unfalls aufkommt. Verletztengeld wird immer nur ausgleichend gezahlt, das heißt, Lohnfortzahlungen und Krankengeld werden auf das Verletztengeld angerechnet. Besteht durch die Lohnfortzahlung oder das Krankengeld ein ausreichendes Einkommen während der Genesungsphase, wird das Verletztengeld nicht gezahlt. Anders bei der privaten Unfallversicherung. Sie zahlt im Versicherungsfall unabhängig von anderen Einkommen des Verletzten die vertraglich vereinbarten Leistungen.
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