Eine Verhaltenstherapie darf nur durch einen zugelassenen Therapeuten durchgeführt werden. Sie umfasst eine festgelegte Anzahl von Sitzungen mit dem Betroffenen und hat das Ziel, ihm seine Verhaltensweisen in gewissen, der Diagnose entsprechenden Situationen, bewusst zu machen und eine positive Veränderung herbeizuführen. Die Verhaltenstherapie wird vom behandelnden Arzt empfohlen, sofern eine entsprechende Diagnose vorliegt. Dies kann beispielsweise im Rahmen von ADHS bei Kindern der Fall sein, aber auch bei Suchtproblemen oder ständig wiederkehrenden Beziehungsproblemen, die auf traumatischen Erlebnissen in der Vergangenheit beruhen. Traumatische Erlebnisse für sich genommen und in jeder Hinsicht verlangen auch häufig nach einer Verhaltenstherapie, damit die Betroffenen lernen, ihre Angst zu erkennen, die Auslöser der Angst und vor allem mit dieser Angst umzugehen und ihr Verhalten umzustellen. Bei entsprechenden Diagnosen wird die Verhaltenstherapie für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse übernommen, muss aber vorab genehmigt werden. In einigen Fällen wird die Übernahme verweigert. Der gesetzlich Versicherte hat dann noch die Möglichkeit, die Verhaltenstherapie privat zu bezahlen, die Kosten hierfür sind allerdings relativ hoch. Privatversicherte haben je nach gewähltem Tarif einen Anspruch auf die Übernahme einer Verhaltenstherapie. Einen weiteren Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versicherten gibt es hinsichtlich der Anzahl der Therapiestunden. Gesetzlich Versicherte erhalten, wenn die Therapie überhaupt genehmigt wird, eine Genehmigung für eine festgelegte Anzahl von Sitzungen. Konnte die Verhaltenstherapie innerhalb dieser Stundenanzahl nichts ausrichten, kann sie erst nach einigen Jahren ein weiteres Mal beantragt werden und das auch nur, wenn sie wirklich medizinisch notwendig erscheint. Privatversicherte in den höheren Tarifen jedoch haben einen Anspruch auf die Übernahme dieser Leistungen durch ihre Krankenversicherung, auch wenn die ursprünglich festgelegte Ersttherapie nicht ausreicht, um eine Veränderung zu bewirken.
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