Wer einen Antrag auf Krankenversicherung stellt, ist verpflichtet, seine persönlichen Daten anzugeben und die Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand zu beantworten. Auch beantwortet werden müssen die Fragen im Antrag, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft das Versicherungsrisiko einschätzen kann. Mit der Unterschrift im Antrag bestätigt der Antragsteller, dass er alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat und gewillt ist, einen Vertrag abzuschließen. Das bedeutet im Umkehrschluss: fehlt die Unterschrift im Antrag, so kann dieser Antrag nicht bearbeitet werden und ist somit ungültig. Mit der Unterschrift im Antrag gibt der Antragsteller eine einseitige Willenserklärung ab. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Gesellschaft dem Antrag zugestimmt hat – ein Vertrag erfordert immer die beiderseitige Willenserklärung.
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