Ein Krankenhaus muss seine Kosten decken können und benötigt auch Gewinne, um diese in neue Einrichtungen und moderne, medizinische Geräte investieren zu können. Das bedeutet, hier müssen die Ausgaben niedriger sein als die Einnahmen. Die Einnahmen bestehen zu hundert Prozent aus den Rechnungen über erbrachte Leistungen. Da jedoch sämtliche vorhandenen Stationen in einer Klinik unterschiedliche Pflegeanforderungen mit sich bringen, hat jede Station ihren eigenen Pflegesatz, der den Krankenkassen für die medizinische Versorgung und die Pflege in Rechnung gestellt wird. Eine Intensivstation verursacht höhere Kosten als eine Wöchnerinnenstation, von daher ist der Abteilungspflegesatz für eine Intensivstation wesentlich höher. Findet die medizinische Versorgung eines Patienten in teilstationärer Pflege statt, werden den Krankenkassen teilstationäre Pflegesätze in Rechnung gestellt. Teilstationäre Pflegesätze können nur dann möglich werden, wenn der Patient im Krankenhaus ambulant behandelt wird und vielleicht danach wieder nach Hause geht um sich dort zu erholen. Dies ist beispielsweise auf Dialyseabteilungen der Fall. Die Patienten befinden sich zwei bis drei Mal pro Woche für mehrere Stunden in der Dialyse, gehen danach nach Hause und den Krankenkassen werden hierfür teilstationäre Pflegesätze in Rechnung gestellt.
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