Bei den Tarifbedingungen handelt es sich um die Bedingungen der privaten Krankenversicherung, die dem vom Versicherungsnehmer gewählten Tarif zugrunde liegen. Sie sind im Versicherungsvertrag festgehalten. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines Tarifs bestimmte Leistungen mit einschließen zu lassen wie z. B. die Zahlung von Krankentagegeld ab einem bestimmten Krankheitstag, um sich vor Verdienstausfall zu schützen. Er hat aber auch die Möglichkeit, Leistungen, die er nicht benötigt aus dem Vertrag ausschließen zu lassen. In den Tarifbedingungen sind die Leistungen enthalten, die grundsätzlich im gewählten Tarif enthalten sind. Gewählte oder ausgeschlossene Leistungen werden im Vertrag fixiert und sind ein für jeden Versicherungsnehmer individueller Bestandteil der Tarifbedingungen.
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