Versicherungsnehmer, die einen Antrag auf private Krankenversicherung stellen, entscheiden sich bei Vertragsabschluss für einen von ihnen gewünschten Tarif. Die privaten Krankenversicherungen bieten jeweils drei Tarifmodelle an. Der Basistarif ist hierbei der günstigste Tarif, umfasst aber nur den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen – häufig wird er auch als Standardtarif bezeichnet. Dieser Tarif eignet sich besonders für Existenzgründer, die noch keine feststehenden Einnahmen zu verzeichnen haben. Die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung für diesen günstigen Tarif liegen weit unter den Beiträgen, die für die gesetzliche Krankenversicherung zu leisten wären, meist betragen sie weniger als die Hälfte. Der Standardtarif bietet wesentlich mehr Komfort und bessere Leistungen und auch dieser ist meist noch weit günstiger in den Beiträgen als die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen, die sich prozentual am Einkommen errechnen. Der höchste Tarif ist der Komforttarif, der sämtliche Leistungen enthält, die in der gesundheitlichen Versorgung möglich sind, inklusive der Behandlung durch den Chefarzt bei einem Klinikaufenthalt und der Genesung im Einzelzimmer. Innerhalb eines gewählten Tarifs kann man als Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss einzelne Leistungen einschließen lassen oder sie ausschließen, falls sie nicht benötigt werden.
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