Wenn Ärzte und Pfleger im stationären Betrieb für einen Patienten Leistungen erbringen, sind diese zu vergüten. Für die Vergütung gilt der Abteilungspflegesatz. Jede Abteilung in einem Krankenhaus hat ihren eigenen Abteilungspflegesatz, der sich anhand des anfallenden, pflegerischen Aufwands errechnet. Der Abteilungspflegesatz auf einer Station, auf welcher die Patienten nur geringe Pflege benötigen oder eher zur Überwachung der Genesungsphase untergebracht sind, ist dabei niedriger als der Abteilungspflegesatz, der auf eine Intensivstation berechnet wird, auf der die Patienten rund um die Uhr intensive Pflege und Überwachung benötigen. Der Abteilungspflegesatz wird immer in einem Zeitraum von 24 Stunden fällig und wird der Krankenkasse des Patienten von der Klinik in Rechnung gestellt. Man spricht hier über tagesgleiche Pflegesätze. Das bedeutet, hier werden nicht die einzelnen, erbrachten Leistungen abgerechnet, sondern tagesgleiche Pflegesätze, die innerhalb der Station für jeden Patienten pauschal anfallen und sich nach dem allgemeinen Pflegeaufwand der Station richten. Tagesgleiche Pflegesätze steigen mit dem Pflegeaufwand einer Station.
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