Eine stationäre Heilbehandlung findet immer im Rahmen einer stationären Aufnahme des Patienten in einem Krankenhaus statt, in einem Kurbetrieb oder einer Rehabilitationsklinik. Die stationäre Heilbehandlung wird grundsätzlich ärztlich angeordnet und findet immer dann statt, wenn der Patient ambulant nicht versorgt werden kann, wenn eine medizinische Überwachung der Therapie oder der Genesung angezeigt ist. Gesetzlich Versicherte müssen für eine stationäre Heilbehandlung einen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt zehn Euro pro Tag, der Eigenanteil wird direkt von der behandelnden Einrichtung dem Patienten in Rechnung gestellt. Der Eigenanteil ist jedoch pro Kalenderjahr für höchstens 28 Tage zu leisten. Privat versicherte Patienten zahlen keinen Eigenanteil für die stationäre Heilbehandlung. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, durch den Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung, auch die Kosten für den Eigenanteil bei stationärer Heilbehandlung abzusichern.
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