In einer stationären Behandlung soll gewährleistet werden, dass die Heilung eines Patienten erfolgt, sein Zustand verbessert wird und sich, soweit es zu verhindern ist, nicht verschlechtert. Es handelt sich hier um eine medizinische Maßnahme, die immer dann notwendig wird, wenn eine ambulante Behandlung des Patienten nicht möglich ist, weil medizinische Therapien erfolgen müssen, die in ihrer Entwicklung verfolgt und überwacht werden oder gar Operationen vorgenommen werden müssen. Die stationäre Behandlung erfolgt in der Regel bis zur vollständigen Genesung oder zumindest so lange, bis der Patient sich wieder selbst versorgen kann und keine Beobachtung mehr notwendig ist. Die stationäre Behandlung für gesetzlich Versicherte findet grundsätzlich in Unterbringung in einem Mehrbettzimmer statt und verantwortlich ist immer der diensthabende Arzt. Privat versicherte Patienten können in ihrem Antrag auf Versicherung Wahlleistungen für die stationäre Behandlung einschließen lassen wie beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt und die Genesung im Einzelzimmer. Gesetzlich Versicherte können in einer privaten Krankenzusatzversicherung diese Wahlleistungen zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.
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