Das Sorgerecht bezieht sich immer auf ein minderjähriges Kind. Sind die Eltern verheiratet oder leben zumindest in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen, teilen sie sich das Sorgerecht für das Kind. Inzwischen kann das Sorgerecht auch geteilt werden, wenn die Eltern geschieden sind und nicht mehr zusammen leben. Das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind kann allerdings auch nur der Mutter oder nur dem Vater zugesprochen werden. Hierüber entscheiden die Gerichte in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. In der Regel erhält das Elternteil das Sorgerecht, bei dem das Kind lebt. Sorgerecht bedeutet aber auch Sorgepflicht, das heißt das Elternteil, welches das Sorgerecht hat, ist auch verpflichtet, für das Kind zu sorgen. In der Krankenversicherung jedoch spielt es keine Rolle wer das Sorgerecht hat. Das minderjährige Kind kann bei der Mutter leben und trotzdem im Rahmen der Familienversicherung des getrennt lebenden Vaters gesetzlich krankenversichert werden, sofern eine Krankenversicherung über die Mutter nicht gewünscht ist oder nicht möglich ist. In der privaten Krankenversicherung kann das minderjährige Kind dann aufgenommen werden, wenn ein Elternteil selbst privat versichert ist und bereit ist, den Beitrag dafür zu leisten, auch wenn das Kind nicht in seinem Haushalt lebt. Das Sorgerecht betrifft nur das Entscheidungsrecht der Eltern und darf das gemeinsame Kind in der Sozialversicherung nicht benachteiligen.
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