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Solidaritätszuschlag

In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1991 der Solidaritätszuschlag eingeführt, im Allgemeinen häufig als Soli-Zuschlag bezeichnet. Er beträgt 5,5 Prozent der zu entrichtenden Steuern und wurde von der Bundesrepublik eingeführt als die Mauer fiel und die Wiedervereinigung in Deutschland durchgeführt wurde. Der Solidaritätszuschlag sollte allerdings auch die Kosten decken, die durch den Golfkrieg entstanden. Ebenfalls sollten mit dem Solidaritätszuschlag demokratische Staaten in Ost- und Mitteleuropa unterstützt werden. Ursprünglich sollte der Solidaritätszuschlag nur für ein einziges Jahr von den Bürgern geleistet werden, wurde jedoch stillschweigend weiter erhoben. Der Solidaritätszuschlag wurde in den vergangenen Jahren heftig diskutiert, gilt inzwischen als verfassungswidrig und soll abgeschafft werden.

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